Unterschiede Allgemeinarzt, Hausarzt, Internist etc.

Hausärztin, Internistin, Allgemeinmedizinerin, Allgemeinärztin, praktische Ärztin……..was ist was?

Hier werden häufig verschiedene Dinge in einen Topf geworfen, ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Begriffe Internistin und Allgemeinmedizinerin geben Auskunft über die Ausbildung der Ärztin, Hausärztin bezeichnet eine Tätigkeit.

Im Folgenden werden die einzelnen Begriffe ausführlich erklärt.

1. Die Bezeichnungen Internistin und die Allgemeinmedizinerin sind Ausbildungsbezeichnungen.

Ein Medizinstudium dauert mindestens 12 Semester, in dieser Zeit hat die Studentin die Möglichkeit in alle Bereiche der Medizin hinein zu schnuppern. Die Ausbildung ist überwiegend theoretisch, aber auch von  Praktika begleitet. Folgende Fächer werden während der Grundausbildung jeder Ärztin angeboten:

  • Anästhesiologie
  • Allgemeinmedizin
  • Arbeits- und Sozialmedizin
  • Augenheilkunde
  • Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie, plastische Chirurgie
  • Biometrie und Informatik (Epidemiologie)
  • Dermatologie und Venerologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Humangenetik
  • Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  • Innere Medizin (Gastroenterlogie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie, Nephrologie usw.)
  • Kinderheilkunde
  • Klinische Chemie und Labordiagnostik
  • Neurologie und Neurochirurgie
  • Notfallmedizin
  • Orthopädie
  • Pathologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Psychatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatik
  • Rechtsmedizin
  • Umweltmedizin
  • Urologie

Am Ende dieser 6 Jahre steht die frischgebackene Medizinerin also auf dem Höhepunkt ihres theoretischen Wissens und vor der Wahl für welches der oben aufgeführten Fachgebiet sie sich nun entscheidet

  • Die Facharztausbildung „Innere Medizin“, findet überwiegend in Krankenhäusern statt und beschäftigt sich mit den inneren Organen.  In den letzten Jahren haben sich für die Internistinnen durch die immer stärkere Aufspaltung in die organbezogenen Fachgebiete (z.B. Kardiologie, Gastroenterologie,  Nephrologie,  Infektiologie,  Rheumatologie, Angiologie, Pneumologie,  Onkologie und viele mehr) Veränderungen in der Ausbildung ergeben. So wurde die 6 Jährige Ausbildung zum „großen Internisten“ mit anschließend möglicher 2 Jähriger Spezialisierung auf ein Fachgebiet, umgestellt in eine gemeinsame 3 jährige Ausbildung mit anschließender 3 jähriger Tätigkeit und Spezialisierung in den oben genannten Fachgebieten

 

  •  Die Allgemeinmedizinerin durchläuft eine  5 Jahre dauernde Ausbildung, ebenfalls nach Abschluss des Medizinstudiums. Diese setzt sich aus verschiedenen Bausteinen aus unterschiedlichen Bereichen der Medizin zusammen. Hierzu gehören 18 Monate Allgemeinmedizin, 12 Monate Innere Medizin, 6 Monate Kinder- und Jugendmedizin, 6 Monate Chirurgie (ambulant oder stationär), 6 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie (ambulant oder stationär) und eine Grundausbildung in der Psychosomatischen Medizin. Die fehlenden 12 Monate können in 3 Monatsabschnitten auf verschiedene Bereiche der Medizin verteilt werden

 

  • Die praktische Ärztin gibt es kaum noch. Seit 1992 wird diese Berufsbezeichnung nicht mehr vergeben. Sie bezeichnete eine Ärztin der zwar in der Niederlassung arbeitet und mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnet, aber keine für einen Fachärztin notwendige Ausbildung gemacht hat. Quasi von der Uni in den Job. Es gab in der Folge noch eine Übergangszeit bis 2006. Seitdem ist eine Abgeschlossen Facharztausbildung verpflichtend um mit der kassenärztlichen Vereinigung  (KV) abrechnen zu können.

2. Hausärztin bezeichnet eine Tätigkeit

Eine Hausärztin ist heutzutage immer einer der folgenden Fachärztinnen

  • Fachärztin für Allgemeinmedizin,
  • hausärztlich niedergelassene Fachärztin für Innere Medizin
  • Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin (früher Kinderärztin).

Sie ist eine niedergelassene (freiberufliche) Ärztin oder in einer ärztlichen Kooperationsgemeinschaft (z. B. einem Medizinisches Versorgungszentrum MVZ oder einer Berufsausübungsgemeinschaft) angestellt. Die Abrechnung ihrer Leistungen erfolgt bei den gesetzlich Krankenversicherten mit der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung, bei Privatpatienten mit diesen direkt oder über eine Abrechnungsargentur.  Lesen Sie hierzu auch den ausführlicheren Artikeln zu den Aufgaben einer Hausärztin.

3. Allgemeinarzt

Der Begriff des Allgemeinärztin ist eigentlich synonym zur Allgemeinmedizinerin, wird aber im Allgemeinen eher mit dem Hausärztin gleichgesetzt.