Auffrischimpfungen COVID-19

Ab dem 07. September haben Sie die Möglichkeit in unserer Praxis eine Auffrischimpfung für COVID-19 zu erhalten.

Um eine Auffrischimpfung erhalten zu können gelten aktuell folgende Vorraussetzungen:

  • Letzte Zweitimpfung mit einem COVID-19 Impfstoff liegt mehr als 6 Monate zurück
  • Person ist entweder im medizinischen Bereich tätig, allgemein > 60 Jahre alt, oder Einwohner eines Alters- und / oder Pflegeheims

Sollten Sie weiterhin noch keine Erst- oder Zweitimpfung gg. COVID-19 erhalten haben führen wir diese Impfung selbstverständlich ebenfalls in unserer Praxis durch.